In der modernen Landwirtschaft sind Investitionen in Maschinen und Technik unverzichtbar: Traktoren, Anbaugeräte, Hoflader oder Spezialmaschinen sind zentrale Bausteine für Effizienz, Ertrag und Arbeitsqualität. Doch neben der technischen Auswahl spielt ein weiterer Aspekt eine entscheidende Rolle: die steuerlich optimale Abschreibung dieser Investitionen.
Gerade in der Landwirtschaft lohnt es sich, die Regeln zur AfA (Absetzung für Abnutzung) genau zu kennen. Wer geschickt plant, kann Steuern sparen und gleichzeitig gezielt in die Zukunft des eigenen Betriebs investieren.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie Landwirte ihre Maschinen richtig abschreiben, welche steuerlichen Vorteile sich daraus ergeben und welche Optionen besonders attraktiv sind – ganz gleich, ob Sie Einzelunternehmer, GbR oder GmbH führen.
Was bedeutet „Abschreibung“ in der Landwirtschaft?
Abschreibung heißt: Der Wert einer Maschine wird nicht im Jahr des Kaufs voll steuerlich geltend gemacht, sondern über mehrere Jahre verteilt. Das liegt daran, dass Maschinen dem Betrieb über einen längeren Zeitraum dienen. Die steuerliche Abschreibung soll den tatsächlichen Wertverlust und die betriebliche Nutzung widerspiegeln.
Für Landwirte ist die Abschreibung eine Möglichkeit, die Steuerlast über Jahre hinweg zu steuern und Liquidität gezielt zu lenken.
Welche Maschinen kann man abschreiben?
Grundsätzlich gilt: Alle langlebigen Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen und mehr als 800 € netto kosten, können abgeschrieben werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Traktoren
- Mähdrescher
- Eggen, Pflüge, Fräsen, Schlegelmulcher
- Güllefässer und Pumptechnik
- Silagewalzen, Maisschilder
- Kehrmaschinen, Rüttelsiebe
- Hoftechnik wie Gummischieber oder Anbaugeräte
Ein Blick auf die Produkte von SID-Nutzmaschinen zeigt, dass viele Maschinen für die steuerlich relevante AfA infrage kommen.
Abschreibungsarten: Das sollten Landwirte kennen
1. Lineare Abschreibung (Standardmodell)
Hier wird die Anschaffungssumme gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Beispiel: Eine Scheibenegge kostet 5.000 € netto, die Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 8 Jahre → jährliche Abschreibung: 625 €.
Vorteile:
- Einfach zu berechnen
- Gleichmäßige steuerliche Entlastung
- Planungssicherheit
2. Degressive Abschreibung (nur bei Neuregelung erlaubt)
Hier wird zu Beginn ein höherer Prozentsatz abgeschrieben, der jedes Jahr sinkt. Diese Methode war lange Zeit nicht erlaubt, wurde aber vorübergehend im Rahmen von Investitionsförderungen (z. B. Corona-Paketen) wieder zugelassen.
Vorteile:
- Höherer Steuerabzug in den ersten Jahren
- Bessere Liquidität nach größeren Investitionen
Tipp: Ob die degressive AfA aktuell erlaubt ist, erfahren Sie beim Steuerberater oder der Landwirtschaftskammer.
3. Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Alle Güter mit Anschaffungskosten unter 800 € netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Beispiele im landwirtschaftlichen Kontext:
- Kleine Anbaugeräte
- Ersatzteile
- Werkzeuge oder mobile Komponenten
4. Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Für geplante Investitionen innerhalb der nächsten drei Jahre können bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten bereits im Vorfeld steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
- Betrieb darf bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten (z. B. bei Bilanzierung max. 235.000 € Betriebsvermögen)
- Die Investition muss konkret geplant sein
- Innerhalb von 3 Jahren muss die Anschaffung erfolgen
Vorteil:
Schon vor dem Kauf Steuern sparen – besonders nützlich bei anstehenden Maschinenkäufen wie z. B. einer Silagegabel, einem Maisschild oder einer Kehrwalze.
Wie wird die Nutzungsdauer bestimmt?
Das Finanzamt orientiert sich an den offiziellen AfA-Tabellen, die typische Nutzungsdauern für Maschinen in der Landwirtschaft angeben:
Maschinengruppe | Typische AfA-Nutzungsdauer |
---|---|
Traktoren | 8 Jahre |
Anbaugeräte (Egge etc.) | 8 Jahre |
Erntemaschinen | 6 Jahre |
Melk- und Stalltechnik | 10–15 Jahre |
Kehrmaschinen/Anbaugeräte | 6–8 Jahre |
Die tatsächliche technische Lebensdauer spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist die steuerlich festgelegte „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer.
Praktisches Beispiel: Abschreibung einer Kehrmaschine
Angenommen, ein landwirtschaftlicher Betrieb kauft eine neue Kehrmaschine von SID-Nutzmaschinen für 4.800 € netto.
- Lineare Abschreibung über 6 Jahre:
- Jährlich 800 € absetzbar
- Volle steuerliche Entlastung über die Nutzungsdauer
- Zusätzlich:
- Wartungskosten jährlich als Betriebsausgabe
- Investitionsabzugsbetrag möglich (wenn im Vorjahr geplant)
- Vorsteuerabzug in Höhe der 19 % Mehrwertsteuer sofort möglich
Warum sich gute Maschinen doppelt lohnen
Moderne Technik senkt Arbeitsaufwand, erhöht Ertrag und sichert die Wettbewerbsfähigkeit. Wer dabei auf langlebige, robuste Geräte wie z. B. von SID-Nutzmaschinen setzt, profitiert nicht nur betrieblich, sondern auch steuerlich. Die Investition wird über Jahre hinweg steuerlich wirksam gemacht, gleichzeitig sorgt der Maschineneinsatz für mehr Effizienz auf dem Feld, im Stall oder bei der Außenpflege.
Fazit: Abschreiben heißt sparen – wenn man’s richtig macht
Mit der richtigen Abschreibungsstrategie lassen sich Investitionen in Landtechnik gezielt steuern. Ob durch lineare Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag oder Sofortabschreibung bei GWG – wer steuerlich gut plant, verbessert seine Liquidität und schafft Spielraum für weiteres Wachstum.
Unser Tipp:
Sprechen Sie vor größeren Investitionen mit Ihrem Steuerberater und prüfen Sie gezielt, welche Maschinen sich für welche Abschreibungsmethode eignen.
Du suchst nach Maschinen, die nicht nur technisch überzeugen, sondern auch steuerlich Sinn machen? Dann schau bei SID-Nutzmaschinen vorbei – hier findest du langlebige Techniklösungen für alle Betriebsgrößen.